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Keine symbolischen Verbote, aber weniger Prävention

16. August 2013

Alkoholgesetz: Wirtschaftskommission kippt Nachtverkaufsverbot und kürzt Präventionsgelder

Kein Nachtverkaufsverbot für Alkohol, aber eine Kürzung der Präventionsgelder und keine Einschränkungen bei der Werbung – das sind die Hauptentscheide der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) zum Alkoholgesetz. Die SAJV als  Dachverband von über 60 Jugendorganisa¬tionen ist erleichtert, dass das jugendfeindliche Nachtverkaufsverbot gekippt wurde. Denn Jugendliche wollen Erfahrungen machen, ob mit oder ohne Verbote. Leider hat die Kommission auch die Mittel für die Prävention gekürzt. Gerade diese Mittel helfen jedoch, Jugendlichen einen massvollen Alkoholkonsum beizubringen.
 
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat sich mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Ent-haltungen klar gegen das Nachtverkaufsverbot für Alkohol ausgesprochen – im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugend¬verbände (SAJV) ist erfreut. Denn Jugendliche wollen Erfahrungen machen, auch mit Alkohol und Rausch. Ein Verbot verhindert das nicht. Das Verbot hätte einzig die Jugendlichen als Sündenböcke abgestempelt und wäre widersinnig gewesen: Alkohol soll zwar in rauen Mengen günstig produziert und als cool beworben werden dürfen, wie die WAK-N beschlossen hat, aber wehe, wenn ein Jugendlicher in der Nacht trinken will und dann noch zu viel trinkt. Diese Strategie kann nicht aufgehen.
 
Um gegen exzessiven und schädlichen Alkoholkonsum wirksam vorzugehen, muss Jugendlichen ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol beigebracht werden (Stärkung der Risikokompetenzen). Dies wird mittels Prävention und Gesundheitsförderungsprogrammen geleistet. Mit eigenen Projekten (www.alkohol-in-jugendorganisationen.ch, www.voila.ch) tut die SAJV dies selbst.
 
Paradoxerweise kürzt die WAK-N gerade die Mittel für solche Projekte. Mit dem Beschluss zur Ausbeutesteuerung gehen der Prävention 80 bis 130 Mio. CHF verloren. Einziger Lichtblick – ein Tropfen auf den heissen Stein – ist die sanfte Erhöhung der Spirituosensteuer von 29 auf 32 CHF pro Liter Ethanol. Das ist gut, erwiesenermassen helfen preisliche Massnahmen gerade bei «harten Alkohol», den Konsum der gesamten Bevölkerung und denjenigen von Jugendlichen reduzieren.
 
«Ein Nachtverkaufsverbot hätte die Jugendlichen als Problemgruppe abgestempelt», kritisiert Andreas Tschöpe, Geschäftsleiter der SAJV. «Wir sind froh, dass dieser Symbolpolitik auf dem Buckel der Jugendlichen eine Abfuhr erteilt wurde.» Denn dies scheint der Trend zu sein: Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) droht am Donnerstag zu entscheiden, Jugendlichen, welche wegen einer Alkoholvergiftung ins Spital müssen, die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

Kontakt:
Andreas Tschöpe, Geschäftsleiter SAJV, 031 326 29 29



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