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Bundesrat Merz will steuerliche Rahmenbedingungen für Familien und Unternehmen weiter verbessern

1. März 2008

Die von Bundesrat Hans-Rudolf Merz angekündigten Arbeitsgruppen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Familien und Unternehmen sind eingesetzt. Ziel dieser Reformen sind zum einen die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern und zum anderen der Erhalt und die Verbesserung der Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb.

Eine Arbeitsgruppe "Entlastung für Familien" prüft im Auftrag von Bundesrat Hans-Rudolf Merz verschiedene Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern und erarbeitet konkrete Vorschläge zuhanden des Departementschefs. Der Bundesrat wird im Herbst 2008 darüber befinden.

 

Der Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung hatte in der Vernehmlassung zu einem Patt geführt. Eine breit abgestützte Lösung und damit eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems ist deshalb nicht zu erreichen. Zurzeit ist kein gesellschaftspolitischer Konsens darüber vorhanden, wie die Veränderungen in der Gesellschaft im Steuersystem abzubilden sind. Bundesrat Merz will einen langwierigen und lähmenden Systemstreit vermeiden. Er strebt eine Auflösung des Patts an. Statt langfristiger Reformprojekte will er eine Verbesserung der Situation von natürlichen Personen, die rasch umzusetzen ist. Da Kinder die grösste finanzielle Belastung für ein Paar und für Alleinerziehende sind, richtet er seinen Fokus auf die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Die Arbeitsgruppe wird mögliche Modelle basierend auf dem heutigen System der Ehegattenbesteuerung erarbeiten.

 

Im Bereich der natürlichen Personen ist auf den 1. Januar 2008 bereits die Heiratsstrafe (Benachteiligung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren) grösstenteils aufgehoben oder zumindest stark vermindert worden.

 

Internationaler Steuerwettbewerb

Auch nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II vom 24. Februar 2008 sind nicht alle Probleme bei der Unternehmensbesteuerung gelöst. Die Schweiz droht im internationalen Steuerwettbewerb als Standort an Terrain zu verlieren. Bei der Besteuerung von Unternehmen sind deshalb weitere Schritte nötig. Die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb soll nicht nur gehalten, sondern möglichst verbessert werden.

 

Bundesrat Merz hat deshalb auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Ziele einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung konkretisieren soll. Die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" hat zudem Massnahmen zu erarbeiten, mit denen diese Ziele zu erreichen sind. In einem weiteren Schritt sind diese Massnahmen zu priorisieren.

 

Teilweise besteht hier zwar eine thematische Berührung zur Steuerkontroverse mit der EU. Auch wenn gewisse Anliegen der EU allenfalls in die Überlegungen einfliessen können, stehen die kantonalen Steuerregimes als solche jedoch nicht zur Disposition. Es wird keinen Nachvollzug von EU-internen Regelungen geben.

 

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, in der die Kantone vertreten sind, dienen zunächst der internen Meinungsbildung und später als Basis für Gespräche mit der Wirtschaft. Mit ersten Resultaten ist nicht vor Herbst 2008 zu rechnen.

 

Reform der Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer hat der Bundesrat bereits Grundsatzentscheide gefällt, nachdem in der Vernehmlassung der Wunsch nach einer Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems auf breite Zustimmung gestossen war. Im Januar 2008 hat er das EFD beauftragt, eine Botschaft für ein revidiertes Mehrwertsteuergesetz mit einem einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent auszuarbeiten. Im Weiteren sollen möglichst viele Steuerausnahmen abgeschafft werden. Neben Erleichterungen für Unternehmen bringt die Reform eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie mehr Wachstum. Die Botschaft an das Parlament soll vor den Sommerferien 2008 vorliegen.



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