Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
Im Herbst 2000 forderten die beiden Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz in parlamentarischen Initiativen die bundesweite Einführung von bedarfsorientierten Leistungen für einkommensschwache Familien. Der Nationalrat hiess die parlamentarischen Initiativen gut und beauftragte die Subkomission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit deren Umsetzung. Im Jahr 2005 legte die Subkomission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor. Die Subkommission entschied sich danach jedoch für ein schrittweises Vorgehen. Zuerst sollte das Bundesgesetz über die Kinderzulagen zur Volksabstimmung gebracht werden. Deshalb wurden die Arbeiten am Bundesgesetz vorübergehend sistiert.
Die Perspektive Familienpolitik fordert nun, dass die Arbeiten an diesem Gesetz in diesem Herbst wieder aufgenommen werden. Die sechs schweizerischen Organisationen weisen darauf hin, dass heute Familien besonders von Armut betroffen sind. Die Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung haben sich bewährt und tragen wesentlich zur Reduktion der Armut im Alter und bei Invalidität bei. Ergänzungsleistungen sind ein wirksames Mittel gegen die Familienarmut. Die bundesweite Einführung von bedarfsorientierten Leistungen ermöglicht die Gleichbehandlung nach Wohnort aller Betroffenen und führt zu einer Steigerung der Effektivität und der Effizienz. Die damit verbundenen Kosten sind angesichts der Entlastung der Sozialhilfe verkraftbar. Im Kanton Tessin wurden mit der Einführung von Ergänzungsleistungen rund 60 Prozent an Sozialhilfeleistungskosten eingespart. Es kann nicht im Interesse unseres Landes sein, dass Armut wieder vererbbar ist und Bevölkerungsteile über lange Zeit in Abhängigkeit leben müssen. Ziel dieser Leistungen muss es sein, dass Familien möglichst schnell den Weg in die finanzielle Eigenständigkeit zurück finden.
Autor: EKFF