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Jugendarbeitslosigkeit: zusätzliche Massnahmen sind gefragt

19. September 2009

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) ist besorgt über den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, vor allem bei 20- bis 24-Jährigen. Sie macht sich für den Ausbau von Massnahmen stark, die es arbeitslosen Jugendlichen erlaubt, die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Ausbildung zu nutzen.

Die EKKJ fordert deshalb eine Erhöhung der Stipendien für Jugendliche, die eine Vollzeit-Berufsmatura absolvieren. Unternehmen bieten Jugendlichen immer häufiger Berufspraktika an. Dies birgt die Gefahr von Billiglöhnen. Zudem lauert die Berufspraktikumsfalle. Jugendliche dürfen aber nicht die Hauptopfer der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sein. Die EKKJ hofft, dass Behörden und Sozialpartner sich weiter dafür einsetzen, berufliche Bildung für alle zugänglich zu machen.

 

Die Jugendarbeitslosigkeit steigt weiter an. Im August 2009 waren laut Statistiken des SECO 29'298 (5.3%) 15- bis 24-Jährige arbeitslos, gegenüber 16'765 (3%) im August 2008. Das entspricht einem Anstieg von 74.8 %. Betroffen sind vor allem die 20- bis 24-Jährigen. Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger also, die zum falschen Zeitpunkt in den Arbeitsmarkt einsteigen: wenn die Betriebe Stellen abbauen. Damit die Jugendlichen nicht dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, muss ihnen bei der Suche nach einer Erstanstellung geholfen werden. Noch wichtiger ist aber, dass sie die Zeit der Arbeitslosigkeit nutzen können, um ihre Kompetenzen auszubauen.

 

Die EKKJ unterstützt deshalb die vom Bundesrat im dritten Konjunkturpaket vorgestellten Massnahmen zugunsten von arbeitslosen Jugendlichen. Weitere Massnahmen sind jedoch notwendig, damit arbeitslose Jugendliche ihre Ausbildung fortsetzen oder ergänzen können. Die Kommission empfiehlt zum Beispiel die Erhöhung der Stipendien für Jugendliche, die eine Vollzeit-Berufsmatura absolvieren. Jugendliche erwerben so auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Kompetenzen und laufen nicht Gefahr, die Zeit der Arbeitslosigkeit als demotivierend und disqualifizierend zu empfinden oder sich mit Gelegenheitsjobs durchschlagen zu müssen.

 

Die EKKJ spricht sich zudem gegen jegliche Abschwächung des Begriffs «zumutbare Arbeit » für unter 30-Jährige aus, wie im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen und vom Ständerat beschlossen wurde. Dies stünde im Widerspruch zur Absicht, arbeitslosen Jugendlichen in Zeiten einer Krise, die wohl noch länger anhalten wird, die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen zu ermöglichen.

 

Die EKKJ mahnt ausserdem bei Berufspraktika zur Vorsicht. Zwar ist diese Massnahme wirksam, vor allem für Jugendliche ohne Berufserfahrung, aber sie birgt auch Risiken. Es muss vermieden werden, dass die Unternehmen echte Arbeitsplätze durch billige Praktika ersetzen. Jugendliche dürfen nicht in die Falle einer sich immer weiter drehenden ,Praktikums-Spirale" tappen.

 

Die Situation von 15- bis 19-Jährigen ist weniger konjunkturabhängig. Dennoch müssen sich Behörden und Sozialpartner weiter für neue Lehrstellen einsetzen. Ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit und der Sozialausgaben lässt sich auch künftig am besten vermeiden, indem Jugendlichen eine nachobligatorische Ausbildung zugesichert wird, selbst und vor allem in Krisenzeiten.

 

Adresse für Rückfragen:

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ
Effingerstrasse 20
3003 Bern
ekkj-cfej(at)bsv.admin.ch
www.ekkj.ch



Pierre Maudet, EKKJ-Präsident: 022 418 24 60
EKKJ-Sekretariat: 031 322 92 26



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