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Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

18. Oktober 2009

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit eröffnet. Mit dem vorgeschlagenen neuen Gesetz will der Bundesrat offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärker fördern, die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteuren verstärken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2010.

Im Rahmen des geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) von 1989 unterstützt der Bund heute die Angebote und koordinierenden Tätigkeiten der Dachverbände und Jugendorganisationen, die Ausbildung ehrenamtlicher und freiwilliger Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Vorhaben, die von den Trägerschaften als selbständige Projekte durchgeführt werden. Durch das JFG ebenso wie durch die Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession konnte der Bund massgeblich zur gesellschaftspolitischen Anerkennung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beitragen.

 

Jugendförderungsgesetz JFG ist nicht mehr zeitgerecht

Aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung seit dem Erlass des JFG vor zwei Jahrzehnten hat sich auch das Umfeld für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit stark gewandelt. Zu nennen sind veränderte gesellschaftliche und familiäre Strukturen, die Folgen der Migration sowie die neuen Technologien und neuen Anforderungen an Kinder und Jugendliche in Schule, Ausbildung und Wirtschaft. Gleichzeitig hat sich auch die ausserschulische Arbeit weiterentwickelt und ihre Angebote an veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten angepasst. Diesen Herausforderungen und Entwicklungen wird das geltende JFG nicht mehr gerecht.

 

In Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse sowie Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und aus Fachkreisen nach einem verstärkten Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik hat der Bundesrat im August 2008 den Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" verabschiedet. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Bund seine Kompetenzen in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten besser wahrnehmen kann und soll. Kernpunkt der bundesrätlichen Strategie ist dabei die Totalrevision des JFG.

 

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG: Bund verstärkt sein Engagement

Das neue Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG), das in die Vernehmlassung geht, bezweckt ein stärkeres Engagement des Bundes zugunsten der Kinder- und Jugendförderung. Ziel ist namentlich, die Integrations- und Präventionswirkung der unterstützten Förderungsmassnahmen zu verstärken. Das neue KJFG enthält folgende Kernpunkte:

 

 

  • Gesetzliche Verankerung und Ausbau der Förderung offener (nicht an Mitgliedschaft oder andere Vorbedingungen gebundener) und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Stärkere inhaltliche Steuerung der Finanzhilfen des Bundes
  • Erweiterung der Zielgruppe auf Kinder im Kindergartenalter
  • Gesetzliche Verankerung der Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession durch den Bund; Finanzierung von Massnahmen, welche die Beteiligung von Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten an der Jugendsession fördern
  • Zeitlich befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone für kantonale Programme für den Aufbau und die konzeptuelle Weiterentwicklung von kinder- und jugendpolitischen Massnahmen
  • Unterstützung kommunaler Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung
  • Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie der Vernetzung der im Bereich Kinder- und Jugendfragen tätigen Fachpersonen
  • Verstärkung der Koordination der in der Kinder- und Jugendpolitik tätigen Bundesstellen.

 

Adresse für Rückfragen:
Tel. 031 322 90 76, Ludwig Gärtner, Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen



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Mit finanzieller Unterstützung des Bundes im Rahmen des Kinder- und Jugend-förderungsgesetzes (KJFG)