Kinder können Missbrauch melden
Die Generalversammlung der UNO hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Im Zentrum steht die Beschwerdemöglichkeit an den Kinderrechtsausschuss, wenn Rechte einzelner Kinder oder einer Gruppe von Kindern in einem konkreten Fall missachtet werden. Die Kinder oder ihre Vertreter können sich in solchen Fällen direkt an den Kinderrechtsausschuss wenden und ihre Rechte geltend machen.
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- 27.01.12._MM_3.Fakultativpr.pdf 77 Ki