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Bericht Jugend und Gewalt

31. Mai 2009

Der Bundesrat hat den Bericht «Jugend und Gewalt - Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien» verabschiedet. Mit dem Bericht legt die Regierung eine Situationsanalyse vor und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Auf Bundesebene werden im Bericht vier Massnahmen vorgeschlagen, mit welchen das Phänomen der Jugendgewalt besser erfasst und die Gegenmassnahmen verstärkt werden sollen. Dazu gehört ein nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, das der Bundesrat zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden bis 2010 ausarbeiten will.

Obwohl sich die Experten und Expertinnen über das Ausmass und die Entwicklung der Jugendgewalt uneinig sind, steht fest, dass die Gewaltdelikte nur einer geringen Minderheit von Jugendlichen zuzuschreiben sind. Die Akte der Gewalt haben jedoch gravierende Auswirkungen für die Opfer, die Täter und die gesamte Gesellschaft, weshalb Massnahmen gegen Gewalt ein wichtiges Anliegen sind.

 

In Beantwortung der Postulate Leuthard (03.3298), Amherd (06.3646) und Galladé (07.3665) richtet der Bundesrat den Bericht auf die Gewaltprävention in den vier Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien aus. Jugendgewalt ist ein komplexes Phänomen. Die Einfluss-, Risiko- und Schutzfaktoren sind ab der frühen Kindheit und während des gesamten Lebens im Spiel. Deshalb braucht es eine Vernetzung der in den verschiedenen Lebensphasen verantwortlichen Akteure sowie eine verstärkte Prävention, die an Interventions- und Repressionsmassnahmen geknüpft ist.
Der Bundesrat wählt dazu einen strategischen Ansatz, der die Massnahmen privater und öffentlicher Akteure in den verschiedenen Bereichen koordiniert und die Wirksamkeit der Prävention sicherstellt. Vorgeschlagen werden vier verschiedene Massnahmen:

 

Verbesserung der statistischen Grundlagen

 

Der Bundesrat verbessert die statistischen Grundlagen zu Ausmass und Entwicklung der Jugendgewalt und erstellt eine Statistik des Jugendsanktionenvollzugs. Parallel dazu prüft er die Machbarkeit einer regelmässigen Dunkelfeldforschung (nicht registrierte Strafdelikte).

 

Gesamtschweizerisches Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt

 

Der Bundesrat schlägt zur Unterstützung der Kantone und der Gemeinden bei der Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt ein nationales Programm vor, dessen Inhalt gemeinsam ausgearbeitet werden soll. Während einer einjährigen Vorbereitungszeit wird der Inhalt des Programms auf fünf Jahre hinaus festgelegt.

 

Für den Aufbau eines Gesamtschweizerischen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt lädt der Bundesrat die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden ein, zusammen mit dem Bund Struktur, Inhalt, Funktionsweise und Finanzierung des gemeinsamen Programms konzeptionell auszuarbeiten. Das EDI wird beauftragt, die Koordination dieser Arbeiten sicherzustellen und zu diesem Zweck eine breit abgestützte Arbeitsgruppe einzusetzen.

 

Der Bundesrat legt 2010 das Detailkonzept des gesamtschweizerischen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt sowie jenes der Zusammenarbeit mit den Medienbranchen vor und wird dabei auch über die finanzielle Beteiligung und den personellen Mittelaufwand des Bundes entscheiden.

 

Verstärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

 

Der Bundesrat strebt eine Zusammenarbeit mit der Medienbranche an, um so die Angebote im Bereich der Information und Medienkompetenz für Jugendliche und Eltern auszubauen.

 

Änderung des geltenden Rechts

 

Der Bundesrat will eine klare Gesetzesgrundlage schaffen, damit der Bund im Bereich der Gewaltprävention und des Medienschutzes Massnahmen ergreifen kann.

 

Adresse für Rückfragen:

 

+41313229076, Ludwig Gärtner, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen



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