Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung friJ
Die friJ besteht aus einer deutsch- sowie einer französischsprachigen kantonalen Jugendbeauftragten und einer Sekretärin, ist administrativ dem Jugendamt angegliedert und basiert auf dem freiburgischen Jugendgesetz (2007).
Die kantonale Jugendgesetzgebung stipuliert die Einführung von kinder- und jugendgerechten, auf Partizipation angelegten Verfahren und die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit, welche die Jugendarbeit im offenen Umfeld und in Jugendverbänden oder –vereinen umfasst.
Zu diesem Zweck erfüllt die friJ verschiedene Aufgaben. Sie:
- engagiert sich für Kinder und Jugendliche
- unterstützt die Kreativität der Kinder und Jugendlichen und erleichtert die Verwirklichung ihrer Ideen und Projekte
- sensibilisiert sämtliche Akteure für die Bedürfnisse der im Kanton lebenden Kinder und Jugendliche
- berät und begleitet die Gemeinden bei der Einsetzung der Jugendarbeit
- entwickelt und konkretisiert Projekte zugunsten der Jugend auf Kantonsebene
- dokumentiert über die Aspekte der Jugendpolitik
- stellt Instrumente zur Ausarbeitung von Jugendförderungsprogrammen zur Verfügung
- informiert über die bestehenden Angebote
- vernetzt und kontaktiert unsere Partner
- fördert die Synergien auf Westschweizer und nationaler Ebene
- führt das Sekretariat der kantonalen Kommission für Jugendfragen.
Zusammenarbeit
Das Jugendamt Freiburg ist Mitglied von Infoklick.ch und unterstützt die Verbreitung des Partizipationsprojekts Jugend Mit Wirkung.
Koordinaten
Fachstelle für Kinder-und Jugendförderung FKJF
Pérolles 24, Postfach 1463
1705 Freiburg
026 305 15 30