Jetzt Projekt einreichen - und dank Unterstützung des BSV umsetzen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) fördert Modellvorhaben und Partizipationsprojekte. Es stellt Finanzhilfen zur Verfügung und übernimmt so bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten. Nutzt die Chance: Bis Ende Juni können noch Gesuche eingereicht werden. Wenn die Zeit nicht reicht: Die nächste Frist läuft dann wieder bis Ende November. Alle Formulare, Mustergesuche und die Anleitung zur Gesucheinreichung sind hier zu finden.
Innovativ oder mit Kindern und Jugendlichen initiiert
Welche Projekte und Modellvorhaben eingereicht werden können, erklärt das BSV wie folgt: "Ein Modellvorhaben muss einen Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit von gesamtschweizerischer Bedeutung aufweisen." Dies bedeutet für das Amt innovative, also schweizweit neuartige Ansätze. Das Projekt sollte eine Vorreiterrolle einnehmen können.
Bei Partizionsprojekten gilt: Diese werden gefördert, wenn sie von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und Kinder und Jugendliche einen wesentlichen Anteil an der Initiierung, Planung und Umsetzung haben. Oder aber, wenn Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf eine zentrale und aktive Rolle einnehmen.
Die Bedingungen sind auf der Seite des BSV detaillierter ausgeführt. In diesem Flyer finden sich alle Infos nochmals zusammengefasst - Projektbeispiele zeigen zudem die Möglichkeiten auf.