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Eidg. Volksabstimmung vom 30. November 2008: Für eine Drogenpolitik, welche die psychische Gesundheit stärkt

22. November 2008

Am 30. November 2008 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes ab. Das Betäubungsmittelgesetz verankert die bewährte Drogenpolitik (Vier-Säulen-Politik) und stellt die heroingestützte Behandlung auf ein solides gesetzliches Fundament. Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz* empfiehlt aus fachlicher Sicht dringend die JA-Parole zum revidierten Betäubungsmittelgesetz.

Sucht ist eine komplexe Krankheit, die stets auch psychische Ursachen hat. Ebenso gilt der Umkehrschluss: Wer über emotionale und kognitive Ressourcen verfügt, trägt ein geringeres Risiko einer Abhängigkeitserkrankung. Aus fachlicher Sicht gilt es deshalb:

 

1. die psychische Gesundheit zu stärken (z.B. die Fähigkeiten zu entwickeln, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, Strukturen zu schaffen und Orientierung zu finden, nicht allen Impulsen sofort folgen zu müssen, Nein sagen zu lernen etc.),
2. die Prävention inkl. Früherkennung und Frühintervention mit spezifischem Augenmerk auf die Zielgruppe gefährdeter Menschen auszurichten,
3. differenzierte psychosoziale und medizinische Behandlungsangebote zu ermöglichen und
4. Sekundärbelastungen (z.B. Beschaffungsstress bei Abhängigkeit von illegalen Substanzen, Verelendung, Vereinsamung etc.) im Sinne einer Schadenminderung zu verringern.

 
Diese Anliegen werden mit dem zur Abstimmung stehenden Betäubungsmittelgesetz bestmöglich umgesetzt. So weisen Untersuchungen beispielsweise aus, dass sich durch die Heroingestützte Behandlung auch der psychische Gesundheitszustand der Behandelten verbessert (Quelle:
Bundesamt für Gesundheit, «Die heroingestützte Behandlung im 2006», August 2007.

 
Das Betäubungsmittelgesetz ist kein Patentrezept zur Lösung aller Drogenprobleme. Es ist vielmehr ein Werkzeugkasten, der einen fachlich fundierten und menschenwürdigen Umgang mit der Drogenproblematik zum Wohl der Betroffenen und der Bevölkerung möglich macht. Dieser bewährte und realistische Ansatz beruht auf den beschriebenen vier Säulen. Aus fachlicher Sicht wäre ein Nein zum Betäubungsmittelgesetz verheerend, weil eine ideologiegeleitete Repressions-Politik den Drogenkonsum nicht verhindert, aber eine Behandlung erschwert und die psychische Belastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen vergrössert.

 
* Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz ist ein Verein von über 40 (Dach-) Organisationen, kantonalen Institutionen, Betroffenen- und Angehörigen-Gruppen, die sich zur Sicherung und Verbesserung der psychischen Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung zusammengeschlossen haben.

 

www.psychischegesundheit.ch www.aktionsbuendnis.ch

 
Auskünfte erteilt: Hans Kurt, Dr. med., Präsident, Tel. 032 623 72 16 oder 079 689 18 39, E-Mail



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