Menschenrechtslernen
Finanzmittel
Es stehen für die Jahre 2009 – 2010 jährlich Fr. 100‘000.– für Schulprojekte zur Verfügung.
Beurteilung
Die Anträge werden durch eine Kommission von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft. Sie entscheidet über die Anträge oder kann dem EDI Empfehlungen abgeben. Diesfalls entscheidet das EDI auf der Basis der Empfehlungen der Kommission.
Beispiele
Hier wird eine laufende Übersicht der unterstützten Projekte zum Menschenrechtslernen publiziert. In Kürze finden Sie auch konkrete Tipps zur Umsetzung. Beachten Sie die kommentierten Materialvorschläge für den Unterricht und die Sammlung von weiterführenden Adressen und Links.
Vorgehen für das Stellen von Anträgen
-
Lesen Sie bitte zunächst das Merkblatt, welches Sie detailliert über die Rahmenbedingungen informiert.
-
Sie gelangen anschliessend zum Antragsformular mit Budgetvorlage. Füllen Sie sie bitte aus.
-
Anträge sind in gedruckter kopierfähiger Form (nicht handschriftlich) und mit Original-Unterschrift per Post an die SBE zu schicken.
-
Eingabetermin ist erstmals der 15. März 2009. Die weiteren Termine sind:
15. September 2009
30. Januar 2010
30. März 2010
Letzter Eingabetermin: 15. September 2010
Es gilt das Datum des Poststempels. Anträge, welche nach dem jeweiligen Eingabetermin eintreffen, können erst für den folgenden Termin berücksichtigt werden.
Kleinprojekte mit einem Gesamtbudget von max. Fr. 3‘000.- können das ganze Jahr eingereicht werden (siehe Merkblatt).
Zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens engagieren sich folgende Bundesstellen mit einem Beitrag:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB)
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM); Unterstützt durch den Integrationskredit des Bundes
Politische Abteilung IV des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB)