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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Präventionsgesetz

17. Oktober 2009

Der Bundesrat hat am 30.09.09 den Entwurf zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und die dazugehörende Botschaft verabschiedet. Das Präventionsgesetz hat zum Ziel, die Steuerung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen in der Schweiz zu verbessern. Mit dem Schweizerischen Institut für Prävention und Gesundheitsförderung ist zudem ein neues Kompetenzzentrum auf Bundesebene geplant.

Angesichts der sich abzeichnenden Verknappung der personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der kurativen Medizin sind verstärkte Massnahmen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Prävention und Gesundheitsförderung notwendig. Das neue Bundesgesetz leistet deshalb einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung. Dadurch kann nicht nur die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gedämpft, sondern auch der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden.

 

Das Präventionsgesetz setzt den in der Bundesverfassung (Artikel 118) verankerten Gesetzgebungsauftrag um, wonach der Bund Regelungen zur Bekämpfung stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten erlassen soll. Der Gesetzesentwurf enthält keine spezifischen Präventionsmassnahmen, sondern regelt:

 

 

  • neue Steuerungs- und Koordinationsinstrumente wie z.B. von Bund und Kantonen gemeinsam definierte nationale Ziele;
  • die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
  • Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität und zur Förderung der Wirksamkeit von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen;
  • die Organisation und Finanzierung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung, dem neuem Kompetenzzentrum auf Bundesebene;

 

  • die Rahmenbedingungen für die Verwendung des KVG-Prämienzuschlags und der Tabakpräventionsabgabe;
  •  die Finanzhilfen an nicht-staatliche Organisationen;
  • die Förderung der Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung;
  • die Gesundheitsberichterstattung und die Harmonisierung der Datenerhebung.

 

Anders als im Vernehmlassungs-Entwurf vorgeschlagen, sollen die Diagnoseregister nicht im Präventionsgesetz geregelt werden. Der Bundesrat hat jedoch das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, welche bundesgesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind, damit Daten zu bestimmten Krankheiten (z.B. Krebs) schweizweit erfasst und in nationalen Diagnoseregistern nach einheitlichen Standards zusammengeführt werden können.


Hintergrund
Der Bundesrat hatte dem EDI am 28. September 2007 die Erarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Bereiche Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung in Auftrag gegeben. Damit folgte er den Empfehlungen der vom EDI eingesetzten Fachkommission «Prävention + Gesundheitsförderung» sowie einem zentralen Vorschlag der OECD und der WHO zur Weiterentwicklung des Schweizerischen Gesundheitssystems vom Oktober 2006.
Der Erlass eines Präventionsgesetzes wurde im Rahmen der Vernehmlassung, die vom 25. Juni bis zum 31. Oktober 2008 dauerte, von einer Mehrheit der Kantone und der übrigen Stellungnehmenden als wichtiger Schritt in Richtung einer zielorientierten, wirksamen und kosteneffektiven Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungspolitik klar befürwortet. Kritisch kommentiert wurde das neue Präventionsgesetz von einer Mehrheit der Wirtschaftsverbände, welche die geltenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend erachten.

 

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Gesundheit, Salome von Greyerz, Projektleiterin Prävention und Gesundheitsförderung 2010, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch



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