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Bericht über Kinderrechte und Zwangsmassnahmen verabschiedet

26. Dezember 2009

Der Bundesrat hat am 16.12 den Bericht über die Kinderrechtskonformität der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedet. Gemäss diesem Bericht werden minderjährige Personen durchschnittlich nicht länger inhaftiert als Erwachsene. Die Rechtsvertretung und Verbeiständung von Minderjährigen wird als genügend beurteilt.

Eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) im Jahr 2005 hat gezeigt, dass auch minderjährige Personen zwischen 15 und 17 Jahren in Ausschaffungshaft genommen werden. Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) prüfte der Bundesrat, ob dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention) im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen genügend Rechnung getragen wird. Der entsprechende Bericht liegt nun vor.

 

Im Zeitraum zwischen 1. Januar 2008 und 30. Juni 2009 wurden schweizweit insgesamt 4'564 Personen ausländerrechtlich inhaftiert. Davon waren 71 Personen (1,5%) zwischen 15 und 17 Jahre alt. Die maximale Haftdauer bei den 15 bis 17-Jährigen beträgt in einem Fall 376 Tage und in einem anderen 297 Tage, wobei beide Personen während der Inhaftierung volljährig wurden. Die Haftdauer bei den übrigen 69 Fällen inhaftierter Minderjähriger bewegt sich zwischen 1 Tag und 116 Tagen. Die durchschnittliche Haftdauer bei Minderjährigen beträgt 19 Tage und ist 3 Tage länger als der Gesamtdurchschnitt aller in Administrativhaft versetzten Personen.

 

Werden allerdings die beiden überdurchschnittlich langen Haftfälle nicht berücksichtigt, fällt die durchschnittliche Haftdauer von Minderjährigen auf 9 Tage, gegenüber 16 Tagen im Gesamtdurchschnitt aller in Administrativhaft versetzten Personen.

 

Nach Ansicht des Bundesrates ist im Ausländer- und Asylrechtsbereich sichergestellt, dass unbegleitete Minderjährige den benötigten Beistand erhalten, indem ihnen eine Vertrauensperson zugeordnet wird. Die Vertrauensperson begleitet und unterstützt die minderjährige Person und sichert den Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsvertretung.

 

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Garantien der Kinderrechtskonvention im Bereich der Zwangsmassnahmen gegenüber Minderjährigen im Ausländerrecht eingehalten werden. Er sichert zu, der Auswertung dieser Daten insbesondere bezüglich der Haftdauer und des Alters der betroffenen Minderjährigen auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk zu schenken.

 

Adresse für Rückfragen:

Jonas Montani, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 98 80



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