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Kindern zuhören - Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung

9. Juni 2010

Bieler Tagung 2010 der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) Donnerstag und Freitag, 18. und 19. November 2010, Kongresshaus Biel

Als Bindeglied zwischen Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern, möchte die EKKJ dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich bei allen Fragen die sie persönlich berühren (z.B. in der Familie und der Schule) und bei allen administrativen oder gerichtlichen
Verfahren, die sie betreffen (Scheidungen, Fremdplatzierungen, Beschlüsse in Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus, Schulausschluss etc.) einbezogen und angehört werden. Dies sollte jedoch keine Alibiübung sein, sondern aus der Überzeugung geschehen, dass der Einbezug des Kindes im Entscheidungsprozess zu nachhaltigeren Lösungen führt.


Das Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Anhörung (Art. 12 der Kinderrechtskonvention1) wird bereits von vielen Fachleuten ernst genommen. Bei dessen Umsetzung stellt sich jedoch noch so manche Herausforderung. Mit der Bieler Tagung möchte die EKKJ einen Zeit-Raum anbieten, um seine eigene Praxis zu reflektieren, fachübergreifend Erfahrungen auszutauschen sowie neue Ideen zu sammeln und die eigene Motivation zu stärken. Die Tagung soll auch ein Laboratorium sein, um konkret an der Weiterentwicklung und Umsetzung von Art. 12 mitzuarbeiten.


Programmpunkte: Diskussionen unter Teilnehmenden und interdisziplinäre Erarbeitung von Lösungsvorschlägen (in Form von partizipativen Workshops nach der „rooondo“-Methode2), wissenschaftliche Beiträge von Expertinnen und Experten sowie die Möglichkeit, einzelne Aspekte der Thematik mit ausgewiesenen Fachleuten aus der Praxis zu vertiefen. Die Tagungsresultate bilden die Basis für den EKKJ-Bericht, der im Herbst 2011 zum Thema Kinderrechte erscheinen wird.


Wir bitten Sie schon jetzt, sich diesen Termin vorzumerken und diese Vorankündigung an Institutionen und Personen aus Ihrem Umfeld weiterzuleiten. Die Tagung richtet sich u.a. an Fachleute aus Justiz, Vormundschaftswesen, Kinderschutz, Kinderrechte, Kinder- und Jugendpolitik,
Sozialhilfe, Schule, ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit.


Das vollständige Programm ist ab Ende August 2010 unter www.ekkj.ch verfügbar und kann per EMail oder telefonisch bestellt werden: ekkj-cfej(at)bsv.admin.ch oder Tel. 031 322 92 26.


Im August wird ebenfalls ein Blog zum Tagungsthema aufgeschaltet (auf www.ekkj.ch). So können Sie schon vor der Tagung ihre Fragen, Ideen und Erfahrungen einbringen. Die Tagungsresultate werden ebenfalls auf dem Blog zur Verfügung stehen. Zudem wird die EKKJ auch Kinder und Jugendliche
dazu einladen, sich aktiv an den Blog-Diskussionen zu beteiligen.


Die EKKJ zählt auf Sie: Auf Ihr Kommen, Ihre Kompetenzen und Ihr Engagement, damit in der Schweiz das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Meinungsäusserung und Anhörung nicht toter Buchstabe bleibt, sondern noch mehr lebendige Praxis wird.



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