Kindern zuhören
Dieses Jahr geht es am Fachseminar der EKKJ um Kinderrechte. Genauer: um das Recht der Kinder und Jugendlichen, ihre Meinung zu äussern und angehört zu werden (Art. 12 KRK). Nicht irgendwo und ab und zu, sondern in allen Fragen, die sie persönlich berühren (Beispiel: Familie und Schule) und bei allen behördlichen Verfahren (Beispiel: Scheidungen, Fremdplatzierungen, Schulausschluss).
Es wird schon viel getan, diesem juristischen Paragraphen mehr praktisches Leben einzuhauchen. Noch sind jedoch keineswegs alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Dazu die Bieler Tagung: ein Zeit-Raum, um seine eigene Praxis zu reflektieren, fachübergreifend Erfahrungen auszutauschen sowie neue Ideen zu sammeln und die eigene Motivation zu stärken.
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