Bürgerrechtsgesetz: die SAJV lehnt die Verschärfungen ab
Die Vereinheitlichung der Einbürgerungskriterien und –praktiken ist grundsätzlich zu begrüssen. Bislang haben grosse kantonale Unterschiede bestanden, was zu stossender Ungleichbehandlung geführt hat. Das revidierte Bürgerrechtsgesetz beinhaltet jedoch mehrere problematische Punkte.
Tritt das Gesetz in Kraft, können nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Somit wird es für in der Schweiz wohnhafte Personen mit einem F-Ausweis (vorläufig Aufgenommene) erheblich schwieriger, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen. „Diese Änderung trifft vor allem die Jugendlichen. Denn von den bisher 500 jährlich Eingebürgerten mit F-Ausweis waren 80% Jugendliche“, sagt Letizia Carigiet, Co-Präsidentin der SAJV.
Weiter möchte das Parlament im Gesetz verankern, dass für eine Einbürgerung neu die Jahre zwischen dem 8. und 18. und nicht mehr zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt angerechnet werden. Diese Verschiebung ist willkürlich und sendet ein schlechtes Signal an die volljährigen Jugendlichen. Alle in der Schweiz verbrachten Kinder- und Jugendjahre sind für die Identitätsbildung und die Bindung zur Schweiz prägend. Die SAJV ist deshalb der Ansicht, dass diese doppelt gewichtet werden sollten. Der nun verabschiedete Kompromiss auf Kosten der Jugend ist kontraproduktiv und unverständlich.
„Die SAJV hat seit Beginn der Beratungen im Parlament auf die Anliegen der Jugend hingewiesen. Es ist stossend, dass diese nun ignoriert wurden“, sagt Vladimir Schwager, Co-Präsident der SAJV.
Die ausführliche Stellungnahme im Vorfeld der Behandlung in der Kommission aus dem Jahre 2013 ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.sajv.ch/de/news/news/2013/05/09/stellungnahme-der-sajv-zum-buergerrechtsgesetz-keine-revision-auf-kosten-der-jugend/
Auskünfte:
- Letizia Carigiet, Co-Präsidentin SAJV
076 376 14 33 - Annina Grob, Bereichsleiterin Politik SAJV
031 326 29 36