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Von Bananen, Äpfeln und Salat

Früchte und Gemüse zu essen ist gesund – doch Kinder mögen das nicht besonders. Wie kann man sie dazu bringen, trotzdem Gemüse und Früchte zu sich zu nehmen? Über diese und ähnliche Fragen haben die Teilnehmenden des Workshops „Zwischen Zwang und Freiwilligkeit: Ein dritter Weg“ diskutiert.

Text: Ursina Ghilardi

Gleich zu Beginn stellt Prof. Dr. Marius Metzger von der Hochschule Luzern klar: „Dies soll keine Predigt werden.“  Sein Vorschlag sei nicht der Weisheit letzter Schluss. Gerne lassen sich die zahlreichen Teilnehmenden auf seine herausfordernden Ausführungen ein, die zwischen Freiwilligkeit und Zwang einen dritten Weg beschreiben: Die Manipulation. Manch einer aus der Runde runzelt zunächst kritisch die Stirn, als Marius Metzger diesen Vorschlag präsentiert. Offenbar ist er sich solche Reaktionen gewohnt. Er lächelt und meint, er freue sich bereits auf die Diskussionsrunde.

 

Zwingen, motivieren, manipulieren
Um jemanden dazu bringen, etwas zu tun, was er oder sie nicht will – zum Beispiel das Aufsuchen einer Schuldenberatung – gibt es laut Marius Metzger drei Vorgehensweisen. Man kann die Person zwingen und ihr Strafen androhen, falls sie nicht gehorcht. Damit ändert die Person zwar das Verhalten, nicht aber ihre Einstellung zur Schuldenberatung. Weiter besteht die Möglichkeit, die unwillige Person zu überzeugen, dass die Schuldenberatung sehr hilfreich sein wird und sie motivieren, da hin zu gehen. Die Person verändert im Erfolgsfall ihre Einstellung zur Schuldenberatung und nimmt den Termin wahr. Manipuliert die Sozialarbeiterin den Klienten, nähert sie sich dem Problem von einer anderen Seite: Sie geht davon aus, dass der Klient zwar noch nicht weiss, dass die Schuldenberatung hilfreich sein wird, ist jedoch überzeugt, dass er anschliessend froh sein wird, hingegangen zu sein. Sie besitzt somit eine Art Wissensvorsprung, den sie zu seinem Wohl nutzt. Dieses Vorgehen kehrt die Reihenfolge des Motivierens um: Die Manipulation löst ein Verhalten aus, das wiederum die Einstellung gegenüber der Schuldenberatung verändert.

Banane oder Apfel?

Die Teilnehmenden des Workshops atmen nach diesen Erläuterungen durch – das Prinzip der Manipulation, die „gezielte und verdeckte Einflussnahme von Einzelnen oder Gruppen“ – scheint also gar nicht so unethisch zu sein, wie zunächst angenommen wurde. Es kann bedeuten, das Kind zu fragen: „Was möchtest du zum Dessert – eine Banane oder einen Apfel?“ Es kann bedeuten, einem Klienten mitzuteilen: „Alle bei uns gemeldeten Eltern besuchen einen Elternkurs. Ich habe Sie daher schon angemeldet. Wir gehen am Montag gemeinsam hin.“ Es kann bedeuten, eine Schale mit frischem Obst an einem zentralen Ort aufzustellen, so dass es einfacher ist, an eine Birne als einen Doughnut zu gelangen.

 

„Jetzt haben wir den Salat!“

Die Entscheidungsfreiheit nimmt im Berufskodex der Sozialen Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Von diesem Standpunkt aus gesehen ist die Manipulation zu problematisieren. Die Wahl- und Entscheidungsfreiheit muss gemäss Kodex in jedem Fall gewahrt werden. Dem gegenüber steht die entscheidungspsychologische Ansicht, die davon ausgeht, dass Menschen nicht immer rational handeln, sei es aus Scham, Desinteresse oder Überforderung mit der Situation. Dadurch können für sie Nachteile entstehen. Manipulation ist dieser Auffassung nach zulässig, wenn sie sich am Klienten orientiert und sich für ihn dadurch Vorteile ergeben. „Entscheidungspsychologie versus Berufskodex – jetzt haben wir den Salat“, meint Metzger lachend und bringt die Teilnehmenden zum Schmunzeln.


Der dritte Weg
Marius Metzger präsentiert einen Weg aus dieser Zwickmühle: Die Manipulation darf die Entscheidungsfreiheit nicht beschneiden. Für das Beispiel mit der Obstschale bedeutet dies: Niemand wird gezwungen, die Birnen zu essen. Aber sie stehen bereit – anders als der Doughnut. Somit wird das Entscheidungsumfeld manipuliert. Nebst der Gewährleistung der Entscheidungsfreiheit muss auch berufsethisch reflektiert werden, ob die Manipulation gerechtfertigt ist. Die Frage, ob eine Verhaltensänderung tatsächlich stattgefunden hat und die Manipulation somit im Interesse des Klienten erfolgt ist, kann erst im Nachhinein beantwortet werden. Entscheidend ist daher auch die Absicht hinter der Manipulation.

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