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Chance verpasst

9. Februar 2011

Die okaj zürich – kantonale Kinder- und Jugendförderung bedauert es, dass es wieder einmal nicht gelang, die Kinder- und Jugendarbeit als vollwertiges Instrument anzuerkennen.

Vernehmlassung über die ambulante Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)

 

Bestimmen prügelnde Jugendliche, Massenbesäufnisse und Vandalismus im 24-Stunden-Zürich die Schlagzeilen, wird der Ruf nach Ausgangssperren laut, um dem Treiben Einhalt zu gebieten – notfalls mit verstärktem Einsatz privater Sicherheitsfirmen. Mit dem Entscheid des Kantonsrates wurde eine gute Gelegenheit, im Vorfeld solcher Ereignisse die präventiven Möglichkeiten zu stärken, vertan.

 

Im verabschiedeten Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, für ein „bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung im Vorschulalter“ (§18) und für ein „bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit“ (§19) zu sorgen. Beim Paragraphen über die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit wurde eine „Kann-Formulierung“ gewählt, d.h. Gemeinden sind nicht verpflichtet, Jugendarbeitsangebote anzubieten. „Die gesetzliche Verankerung hätte dazu beigetragen, die Strategie- und Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, d.h. in den Gemeinden zu koordinieren und zu unterstützen. Wir werden uns nun zusammen mit anderen Dachverbänden für die gesetzliche Verankerung auf der Bundesebene einsetzen.“ so Ivica
Petrušić, Geschäftsführer der okaj zürich.


Die okaj zürich hatte sich während der Vernehmlassung – zusammen mit weiteren Akteuren der Kinder- und Jugendförderung - für eine Gleichstellung mit der familienergänzender Betreuung im Vorschulalter und der Schulsozialarbeit eingesetzt. § 20 „Die Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinder- und Jugendarbeit“.

Kontakt

Ivica Petrušić
Geschäftsführer
okaj zürich
Tel: 044 366 50 10
E-Mail: ivica.petrusic(at)okaj.ch



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Mit finanzieller Unterstützung des Bundes im Rahmen des Kinder- und Jugend-förderungsgesetzes (KJFG)