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Regulierungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung

8. April 2011

Welche Kantone und Hauptorte regulieren die private familienergänzende Kinderbetreuung am stärksten? Welche gewähren den Einrichtungen mehr unternehmerische Freiheiten? Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in Auftrag gegebenen Studie zeigt erstmals die Unterschiede auf und vergleicht die potentiellen Kostenfolgen der Regulierungen.

Um eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Humankapitals zu erreichen, ist es aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht wichtig, Beruf und Familie besser miteineinander vereinbaren zu können. Im Zusammenhang mit der grossen Nachfrage an familienergänzender Kinderbetreuung wird die Frage der Regulierungen in diesem Bereich immer wieder politisch diskutiert. Eine vom SECO in Auftrag gegebene Studie bietet erstmals eine umfassende Übersicht über die Regulierungen für private nicht subventionierte familienergänzende Kinderbetreuungseinrichtungen in den Kantonen und Kantonshauptorten. Die Bereiche Kindertagesstätten (Kitas), schulergänzende Einrichtungen sowie Tageseltern werden getrennt betrachtet. Die potentiellen Kostenfolgen dieser Regulierungen werden zudem systematisch aufgezeigt und verglichen. Grundlage der Studie ist die Informationsplattform "Vereinbarkeit Beruf und Familie" (www.berufundfamilie.admin.ch).

 

Mit Hilfe von "Modellkitas" werden in der Studie Folgen für die potentiellen Betriebskosten einzelner Regulierungen hergeleitet. Die grössten Auswirkungen haben jene Regulierungen, die indirekt oder direkt die Personalkosten betreffen. Dazu gehören die Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und zum Personal wie zum Beispiel der Lohn oder die Qualifikation. Im Vergleich dazu haben Vorgaben zu Bewilligung, Aufsicht, pädagogischem Konzept oder auch Hygiene und Sicherheit weniger bedeutende Folgen für die Betriebskosten.

 

Generell sind Kitas bis heute deutlich stärker reguliert als Horte und Tagesschulen. Für Tageseltern gibt es im Vergleich nur sehr wenige Vorschriften. Keine oder nur sehr wenig gesetzliche Vorgaben, welche über die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) hinausgehen, werden für private Kitas in den Kan-tonen Aargau, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, Uri und Basel-Landschaft gemacht. Die Kantone Jura und Waadt hingegen weisen in allen Bereichen eine hohe Regulierungsdichte auf. Im Kanton Genf existieren hauptsächlich im Kita-Bereich viele Vorgaben, während es für Horte und Tageseltern kaum Vorschriften gibt.

 

Adresse für Rückfragen:

Martina Schläpfer, Verantwortliche "Beruf und Familie", Ressort Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik, SECO, Tel. +41 (31) 322 15 24
Philipp Walker, Projektleiter Ecoplan, ECOPLAN, Tel. +41 (31) 356 61 61



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