Gute Bildung braucht Musik
In dieser Frühjahrssession kommt die vor knapp vier Jahren eingereichte Volksinitiative jugend+musik (09.095) zur Differenzbereinigung nochmals in die zwei eidgenössischen Räte. Obwohl über Musik reden etwa so ist, wie über Architektur zu tanzen (Zitat Frank Zappa), möchten wir dennoch das Wort zum Thema ergreifen. Das aktive Musizieren hat nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zahlreiche positive Wirkungen auf die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern. Die musikali-sche Bildung ist deshalb so bedeutend, weil sie den Menschen ganzheitlich berührt: Körper, Geist und Seele. So wirkt sie auf die Sprachentwicklung (kommunikative Kompetenz, Gedächtnisleistung, Kon-zentrationsfähigkeit), fördert Empathie, erzeugt Glücksgefühle und stärkt die Motivation.
Eine gute Musikbildung für alle Kinder und Jugendlichen
Über alle Parteigrenzen hinweg hat das Anliegen, Kinder und Jugendliche musikalisch besser und stärker zu fördern breite Zustimmung gefunden. Dennoch wird das Geschäft seit Längerem zwischen den Räten hin und her geschoben, weil Kompetenzfragen wichtiger genommen werden als Fortschrit-te bei der Musikförderung.
Gemäss Artikel 31 Absatz 2 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht „auf volle Beteili-gung am kulturellen und künstlerischen Leben“ und die Vertragsstaaten „fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung“.
Sicher finden Kinder und Jugendliche innerhalb und ausserhalb der Schule schon heute Unterstüt-zung, wenn sie Musikinstrumente erlernen oder gemeinsam mit anderen musizieren wollen. Die musi-sche Bildung an der Schule riskiert aber ständig Kürzungen und ausserschulischer Musikunterricht ist oft teuer. Es braucht daher im Sinne der Initiative mehr, damit die schulische und ausserschulische Musikförderung gestärkt, aufeinander abgestimmt und als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kan-tonen für die Zukunft entwickelt wird. Sie soll für alle Kinder und Jugendliche gleichermassen erreich-bar sein – unabhängig von Wohnort und Familiensituation (bildungsfern oder finanziell schlechter ge-stellt). Wir befürchten, dass der Gegenvorschlag zuwenig Impulse setzt und diese kohärente Sicht der Musikförderung auch mit verhältnismässig viel Aufwand nicht umzusetzen vermag.
Die Vorlage ist reif zum Entscheid
Die EKKJ begrüsst den Entscheid des Nationalrates, sowohl die Initiative als auch den Gegenvor-schlag der Volksabstimmung mit einer zustimmenden Empfehlung vorzulegen. Schliessen Sie sich diesem Entscheid an, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offen und rasch über die künftige musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen entscheiden können. Denn diese Initiative hat nicht nur Hand und Fuss, sondern auch noch ganz viel Herz - für Kinder und Jugendliche.
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne per E-Mail (ekkj-cfej(at)bsv.admin.ch) oder telefonisch (031 322 92 26 oder 076 540 39 67).
- Dateien:
- d_12_3m_0112.pdf 77 Ki