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Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung: Botschaft verabschiedet

26. Februar 2010

Der Bundesrat hat angesichts der positiven Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft verabschiedet, in der die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre vorgeschlagen wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Impulsprogramm auf jenen Bereich fokussiert werden soll, der die Unterstützung des Bundes am dringendsten benötigt: die Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Eine neue Evaluationsstudie des Programms belegt die Nachhaltigkeit von Betreuungseinrichtungen, die mit Finanzhilfen des Bundes aufgebaut wurden.

Es hat sich gezeigt, dass die Anstossfinanzierung ein effizientes Instrument zur Förderung der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen ist. Innerhalb von sieben Jahren sind mit Hilfe des Bundes 25'000 neue Betreuungsplätzen geschaffen worden. Damit konnte das Angebot um mehr als 50 Prozent erhöht werden. Bis 2011 werden etwa 33'000 neue Betreuungsplätze dank den Finanzhilfen des Bundes geschaffen werden, wofür der Bund  rund 190 Millionen Franken einsetzen wird. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es ist auf 8 Jahre, d.h. bis am 31. Januar 2011 befristet. Das Gesetz bildet die Grundlage eines Impulsprogramms, das die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder fördern und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll.

 

Nachdem das Parlament die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates gutgeheissen hatte, beauftragte der Bundesrat das EDI 2009, eine Vernehmlassung  zur Verlängerung des Impulsprogramms um 4 Jahre bei den interessierten Kreisen durchzuführen. Er schlug ausserdem vor, die Möglichkeit des Bundes, innovative Projekte im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen, auf Gesetzesstufe zu verankern.

 

Breite Unterstützung in der Vernehmlassung

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat den Vorschlag der Verlängerung des Impulsprogramms unterstützt. Angesichts dieser positiven Ergebnisse hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes bis zum 31. Januar 2015 verabschiedet.

 

Neuausrichtung des Engagements des Bundes

Der Bundesrat schlägt einen Finanzrahmen von 80 Millionen Franken für die Verlängerung von 4 Jahren vor:

  • Die dem HarmoS-Konkordat beigetretenen Kantone verpflichten sich, ein den örtlichen Bedürfnissen angemessenes Angebot an schulergänzender Betreuung bereitzustellen. Deshalb ist es sinnvoll, die Unterstützung des Bundes auf die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter auszurichten.
  • Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass nur noch neu geschaffenen Betreuungsstrukturen Finanzhilfen gewährt werden sollen und nicht mehr bestehenden Einrichtungen, die ihr Angebot erhöhen. Damit wird die Schaffung von Betreuungsplätzen in Regionen und Quartieren begünstigt, die über gar kein Angebot verfügen.
  • Schliesslich sollen sämtliche Finanzhilfen nur noch während zwei Jahren ausgerichtet werden.

 

Sehr positives Ergebnis der Evaluation

Eine zweite Evaluation des Impulsprogramms hat gezeigt, dass die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen ausserordentlich hoch ist. Fast alle Einrichtungen existieren auch nach dem Wegfall der Finanzhilfen noch, der Grossteil konnte die weggefallenen Finanzhilfen kompensieren. Damit wurde das Ziel erreicht, dass nur jenen Institutionen Starthilfen gewährt werden sollen, die auch nach Beendigung der Unterstützung durch den Bund überlebensfähig sind. Der Evaluationsbericht wurde soeben publiziert.

 

Adresse für Rückfragen:

Tel. 031 322 90 79, Marc Stampfli, Leiter Bereich Familienfragen, Bundesamt für Sozialversicherungen



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