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Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äussern

10. September 2014

Kinder haben das Recht auf Anhörung, heisst es in der Kinderrechtskonvention. Der Bundesrat soll nun prüfen, ob dies in der Schweiz auch eingehalten wird. Diverse Studien scheinen nämlich das Gegenteil zu belegen.

Nur zehn Prozent der betroffenen Kinder werden in Scheidungsprozessen angehört- Und das obwohl alle Kinder in der Schweiz das Recht haben ihre Meinung zu äussern und zwar in allen Fragen, die sie betreffen. Dies hat eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds gezeigt. Dies hat die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur alarmiert.

 

Denn eine andere Studie weist auch noch daraufhin, dass bei der Anwendung der Kinderrechte grosse Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen. "Im administativen Bereich - von Bildung über Gesundheit bis zu Migration - ist die Situation wahrscheinlich noch beunruhigender, formuliert die Kommission ihre Bedenken. Die Kommission will darum den Bundesrat beauftragen, zu überprüfen, ob der Anhörungsartikel eingeholten wird. Und, wo Verbesserungsbedarf besteht. Der Nationalrat hat das Postulat am 8. September behandelt und angenommen.

 

"Umsetzung ist eine Herausforderung"

 

In Zusammenarbeit mit den Kantonen soll der Bundesrat eine exakte Bilanz ziehen über die Umsetzung des Artikels und der Kinderrechts-Konvention. Daraus soll eine Empfehlung für die Zukunft abgeleitet werden.

 

Die Schweiz hat die Kinderrechts-Konvention der Uno 1997 unterschrieben. Die Umsetzung des Rechts auf Anhörung sei eine Herausforderung, die in der Schweiz bisher noch nicht vollumfänglich angegangen wurde, schriebt die Kommission im Postulat. Vor allem bei der Anhörung von Kindern in rechtlichen und administrativen Verfahren besteht Verbesserungsbedarf. 

 

 



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